Hilfe & Beratung 

Menschen seelsorgerlich zu begleiten gehört zu den wichtigsten Aufgaben christlichen Handelns. Neben den Pfarrerinnen und Pfarrern stehen auch andere haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden für seelsorgerliche Gespräche zur Verfügung. Sie besuchen Gemeindeglieder zu festlichen Gelegenheiten oder in schwierigen Lebenssituationen, in Vorbereitung einer Taufe oder Konfirmation, einer Trauung oder Beerdigung. Auch der Besuch zur Kontaktpflege innerhalb der Gemeinde gehört zum seelsorgerlichen Handeln in unserer Kirche.

Neben der Seelsorge innerhalb einer Gemeinde gibt es besondere, allen offen stehende Dienste für Menschen in Krisensituationen. Die Evangelische Krankenhausseelsorge ist einer dieser besonderen Dienste. In der Krankenhausseelsorge arbeiten Pfarrerinnen und Pfarrer sowie kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit unterschiedlichen Zusatzausbildungen in Seelsorge, Beratung und Supervision. Die Seelsorger und Seelsorgerinnen sind in kommunalen und gemeinnützigen ebenso wie in konfessionellen und privaten Krankenhäusern im Einsatz. Sie kommen direkt zu den Patientinnen und Patienten auf die Station und sind für Angehörige und Mitarbeitende, unabhängig von religiöser Einstellung und Kirchenmitgliedschaft, ansprechbar.

Über diese besonderen Dienste hinaus gibt es im Bereich unserer Landeskirche 163 Evangelische Beratungsstellen mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten. Auskünfte darüber gibt das Diakonische Werk.
 
Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen stehen die Gehörlosen-, und die Schwerhörigenseelsorge, die Blindenseelsorge und die Aidsseelsorge bereit.

Die Seelsorge für Polizei und Zoll sowie für Soldaten ist für Menschen in besonderen Berufsgruppen ansprechbar, die Gefängnisseelsorge für straffällig Gewordene.

Die Notfallseelsorge begleitet Menschen bei Unfällen, Wohnungsbränden, Großschadensereignissen und nach Straftaten. Sie wird auf Wunsch direkt über die Feuerwehr oder Polizei alarmiert.